1. Geltung und Schriftform
Diese Bedingungen gelten für alle unsere Geschäfte. Abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2. Lieferung und Gefahr
Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk. Andere Lieferformen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Versandgefahr trägt in diesem Fall der Auftraggeber. Lieferfristen und -termine beachten wir, Gewähr hierfür übernehmen wir nicht. Höhere Gewalt oder sonstige Störungen berechtigen uns zum Aufschub, zur Einschränkung oder zur Beendigung unserer Verpflichtungen. Schadensersatzansprüche des Käufers erkennen wir nicht an.
3. Abnahmeverzug des Auftraggebers
Lehnt es der Auftraggeber ab, die Waren ganz oder teilweise zum vereinbarten Liefertermin abzunehmen, so kann der Auftragnehmer entweder Erfüllung des Vertrages oder nach Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist von 14 Tagen Schadensersatz bis zur Höhe des Auftragswertes wegen Nichterfüllung fordern.
4. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsannahme. Bei Änderungen des bestätigten Auftrags beginnt die Lieferfrist mit der Bestätigung der Änderung. Macht der Auftraggeber im Falle eines Lieferverzuges nach Ablauf einer mindestens 14-tägigen Nachfrist Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend, so ist dieser auf die Höhe der Mehrkosten eines vorzunehmenden Deckungskaufes - maximal auf die Höhe des Autragswertes - begrenzt.
5. Gewährleistung
Mengenabweichungen bis 10 % der bestätigten Menge gelten als vertragsgerecht. Beanstandungen der gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Eintreffen der Ware schriftlich vorzubringen. Dies gilt auch für versteckte Mängel nach ihrer Entdeckung; in diesem Fall erlischt das Rügerecht 2 Monate nach Eintreffen der Ware. Der Anzeige über die Beanstandung sind Muster der beanstandeten Ware beizufügen. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Für anerkannt mangelhafte Ware liefert der Auftragnehmer Ersatz. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Minderung oder Wandlung verlangen.
6. Berechnung und Zahlung
Zu den genannten Preisen wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Veränderungen der Kalkulationsgrundlage ist eine Preiskorrektur zu vereinbaren. Eingeräumte Zahlungsziele und Kreditlinien können wir jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücknehmen.
7. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden dem Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem am Fälligkeitstag geltenden Bundesbankdiskontsatz berechnet. Weitere Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt. Ferner sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer Bezahlung einschließlich aller Nebenforderungen Eigentum des Auftraggebers.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Lieferungsvertrag entstehenden Pflichten bzw. Rechtsstreitigkeiten ist der Ort der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers.
10. Unwirksamkeit von Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt.